Compliance-Ratgeber · 22.5.2026 · 5 min

Sanktionen bei Greenwashing in Deutschland und Europa

Abmahnung, Vertragsstrafe, Verfügung, Bußgeld: die Durchsetzungswege der Mitgliedstaaten im Vergleich.

Deutschland: privatrechtliche Durchsetzung

Mitbewerber, Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale mahnen nach UWG ab. Kostenrisiken entstehen über Abmahnkosten, Vertragsstrafen je Wiederholungsfall und Verfahrenskosten — häufig schneller als jedes Behördenverfahren.

Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien

Die DGCCRF (FR), die AGCM (IT), die ACM (NL) und die spanischen Verbraucherbehörden führen Verwaltungsverfahren mit Bußgeldern, Untersagungen und Veröffentlichung der Entscheidung. Die Zuständigkeit folgt dem Zielmarkt der Kommunikation.

Grenzüberschreitende Koordination

Über das CPC-Netz (Verordnung (EU) 2017/2394) stimmen sich nationale Behörden ab. Eine Kampagne in mehreren Sprachen kann daher in mehreren Ländern parallel geprüft werden.

Was den Ausgang bestimmt

Verfügbarkeit des Nachweises, Reaktionszeit, dokumentierte Korrekturen und Wiederholungsfreiheit. Sorgfalt garantiert kein Ergebnis, prägt aber die Höhe der Folgen ganz erheblich.

FAQ

Wie hoch sind Vertragsstrafen?+

Sie werden im Einzelfall vereinbart oder gerichtlich festgesetzt und greifen je erneutem Verstoß.

Kann eine Behörde direkt ein Bußgeld verhängen?+

In Deutschland ist der Regelweg das Wettbewerbsrecht; in anderen Mitgliedstaaten ist das behördliche Bußgeld der Normalfall.

Schützt eine Löschung vor Folgen?+

Sie stoppt die Verbreitung, beseitigt aber weder Kosten noch Wiederholungsgefahr ohne Unterlassungserklärung.

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