Grundlagen · Risiko
Abmahnung und Sanktionen: Ihre Exposition bei Umweltaussagen
Eine unbelegte Umweltaussage führt in Deutschland selten direkt zu einem Bußgeld, sondern zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung: Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, Anwalts- und Verfahrenskosten, einstweilige Verfügung und Reputationsschaden.
Wie beginnt ein Verfahren?
Meist mit einer Abmahnung durch einen Mitbewerber, eine Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale, verbunden mit einer kurzen Frist zur Unterlassungserklärung. Wer den Nachweis nicht sofort vorlegen kann, unterschreibt häufig unter Zeitdruck.
Welche Folgen sind möglich?
Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe je Wiederholungsfall, einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren, Kostenerstattung und in schweren Fällen Gewinnabschöpfung. Behördliche Bußgelder treten je nach Mitgliedstaat hinzu.
Wer kann in Europa vorgehen?
In Deutschland Mitbewerber, Verbände und die Wettbewerbszentrale; in Frankreich die DGCCRF, in den Niederlanden die ACM, in Italien die AGCM und in Spanien die Verbraucherbehörden — koordiniert über das europäische CPC-Netz.
Warum ist die Wiederholungsgefahr entscheidend?
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung löst jede erneute Fundstelle eine Vertragsstrafe aus. Genau deshalb ist die Überwachung von Übersetzungen, Altseiten und Lieferantentexten wirtschaftlich relevant.
Wie senkt man die Exposition?
Unbelegte Aussagen vor dem Abmahner finden, Nachweise dokumentieren, Korrekturen historisieren und interne Entscheidungen festhalten. Diese Sorgfalt garantiert kein Ergebnis, bildet aber den Kern Ihrer Sachverhaltsdarstellung.
Zitierte Rechtsgrundlagen und Behörden
- Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 — Umweltaussagen und Langlebigkeit
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (geändert)
- UWG §§ 3, 5, 5a — Irreführung durch Handlungen und Unterlassen
- Wettbewerbszentrale — Abmahnpraxis bei Umweltwerbung; BGH-Rechtsprechung zu „klimaneutral“
- Verordnung (EU) 2017/2394 — Zusammenarbeit der nationalen Behörden (CPC-Netz)
FAQ
Werden auch KMU abgemahnt?+
Ja. Abmahnungen sind unabhängig von der Unternehmensgröße, oft ausgelöst durch einen direkten Wettbewerber im selben Marktsegment.
Genügt es, die Seite zu löschen?+
Die Löschung stoppt die weitere Verbreitung, beseitigt aber nicht die Wiederholungsgefahr und die bereits entstandenen Kosten der Gegenseite.
Garantiert EmpCo, dass keine Abmahnung kommt?+
Nein. Kein Tool kann das garantieren. EmpCo dokumentiert Exposition und Korrekturmaßnahmen; die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Kanzlei.