Produkt
Das EmpCo-Tool: Umweltaussagen analysieren, belegen und nachverfolgen
EmpCo liest Ihre Werbemittel, isoliert jede Umweltaussage, bewertet sie anhand der Richtlinie (EU) 2024/825 und bewahrt die Versionshistorie jeder Umformulierung. Das Ergebnis ist eine Nachweisakte für den Fall einer Abmahnung — ohne Konformitätsurteil.
Wie funktioniert der Compliance-Scan?
Der Scan durchsucht die öffentlichen Seiten einer Website, Verpackungsbilder oder ein hochgeladenes Dokument, extrahiert Sätze mit Umweltbezug und bewertet sie nach Risikostufe. Jede Aussage wird mit Quelle, Erfassungsdatum und erwartetem Nachweis verknüpft.
Was enthält das EmpCo-Register?
Das Register bündelt alle erkannten Aussagen, den exakten Wortlaut, die Quell-URL oder Datei, die Risikostufe, den zugeordneten Nachweis und die vollständige Versionshistorie. Es dient als gemeinsames Gedächtnis von Marketing, Recht und Nachhaltigkeit.
Wozu dient die Nachweisakte?
Die Nachweisakte bündelt je Aussage Berechnungsmethode, Studie oder Zertifikat sowie die verantwortliche Person. Bei einer Abmahnung lässt sich damit innerhalb der kurzen Fristen eine dokumentierte Begründung vorlegen statt eine nachträgliche Rekonstruktion.
Warum Umweltaussagen dauerhaft überwachen?
Ein Onlineshop verändert sich ständig: neue Produktseiten, Saisonkampagnen, Übersetzungen. Die Überwachung crawlt wöchentlich oder monatlich erneut und meldet jede neue Umweltaussage, sodass entfernte Formulierungen nicht unbemerkt zurückkehren.
Welche Medien analysiert EmpCo?
Drei Eingänge stehen bereit: eine vollständige Website, ein Verpackungs- oder Werbebild sowie ein PDF- oder Office-Dokument wie Datenblatt, Katalog oder Nachhaltigkeitsbroschüre. Alle drei erzeugen einen PDF-Bericht und speisen dasselbe Register.
Was das Tool nicht leistet
- Kein Siegel, kein Label, keine Konformitätszertifizierung.
- Keine Rechtsberatung: EmpCo ersetzt Ihre Kanzlei nicht.
- Keine Ergebnisgarantie — es gilt eine Bemühenspflicht gemäß AGB.
- Keine Veröffentlichung Ihrer Daten: Scans bleiben in Ihrem Konto privat.
Zitierte Rechtsgrundlagen und Behörden
- Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 — Umweltaussagen und Langlebigkeit
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (geändert)
- UWG §§ 3, 5, 5a — Irreführung durch Handlungen und Unterlassen
- Wettbewerbszentrale — Abmahnpraxis bei Umweltwerbung; BGH-Rechtsprechung zu „klimaneutral“
FAQ
Wie lange dauert ein Website-Scan?+
Crawl und Bewertung dauern bei einigen Dutzend Seiten üblicherweise dreißig bis neunzig Sekunden. Der PDF-Bericht steht unmittelbar danach im Kundenkonto bereit.
Sind die Ergebnisse eine Rechtsauskunft?+
Nein. Die Risikostufen sind Arbeitsindikatoren zur Priorisierung von Umformulierungen und Nachweisen. Die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer Beratung und letztlich der Gerichte.
Kann ich das Register exportieren?+
Ja. Register und Nachweisakte lassen sich als PDF mit Zeitstempel je Version exportieren und an Prüfer oder die Rechtsabteilung übergeben.