Branche · Kosmetik
Kosmetik: die am stärksten exponierten Umweltaussagen
Die Kosmetikbranche bündelt Aussagen zu Natürlichkeit, „clean“ und biologischer Abbaubarkeit, häufig ohne präzisen Perimeter. Die Richtlinie (EU) 2024/825 verlangt für jede einen Nachweis — zusätzlich zu den kosmetikrechtlichen Claim-Regeln der EU.
Welche Aussagen dominieren?
„Natürliche Formel“, „clean“, „ohne Chemie“, „biologisch abbaubar“ und „meeresfreundlich“ erscheinen auf den meisten Produktseiten. Ohne Prozentwert, Referenzsystem und Testmethode sind diese Formulierungen pauschal.
Wie belegt man Natürlichkeit?
Durch den nach einer benannten Norm berechneten Anteil an Inhaltsstoffen natürlichen Ursprungs und die etwaige Zertifizierung. Der Perimeter muss klären, ob Wasser eingerechnet ist und ob die Verpackung erfasst wird.
Was braucht „biologisch abbaubar“?
Einen normierten Test, das Prüfmilieu, den erreichten Wert und die Dauer. Zudem muss benannt werden, was abbaubar ist: Formel, Verpackung oder ein Bestandteil — sonst wird die Aussage auf das Gesamtprodukt bezogen.
Sind Bildmotive betroffen?
Ja. Blätter, grüne Verläufe und grafische Hinweise erzeugen einen Umwelteindruck und unterliegen demselben Regime wie Text. Der Bildscan erkennt solche impliziten Aussagen auf Verpackungen und Kampagnen.
Wie arbeitet man mit dem Produktmarketing?
Ein gemeinsames Kosmetik-Lexikon mit zulässigen Formulierungen und zugehörigem Nachweistyp reduziert Abstimmungsschleifen. Jeder Launch durchläuft dann eine kurze Prüfung statt einer Notentscheidung am Projektende.
Zitierte Rechtsgrundlagen und Behörden
- Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 — Umweltaussagen und Langlebigkeit
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (geändert)
- UWG §§ 3, 5, 5a — Irreführung durch Handlungen und Unterlassen
- Wettbewerbszentrale — Abmahnpraxis bei Umweltwerbung; BGH-Rechtsprechung zu „klimaneutral“
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — Werbeaussagen
FAQ
Ist „ohne Chemie“ zulässig?+
Nein. Jeder Stoff ist chemisch, die Aussage gilt als irreführend. Zu benennen sind die ausgeschlossenen Substanzen und der Grund des Ausschlusses.
Deckt ein COSMOS-Siegel alles ab?+
Das Zertifikat definiert einen Perimeter. Die Darstellung muss ihm entsprechen und darf nicht ohne weiteren Nachweis auf Verpackung oder Logistik erweitert werden.
Müssen alte Verpackungen geändert werden?+
Umlaufende Ware bleibt aktive Werbung. Priorität haben neue Auflagen und digitale Medien, die sofort änderbar sind.