Compliance-Ratgeber · 8.5.2026 · 5 min
„Klimaneutral“: warum diese Werbeaussage 2026 unzulässig wird
CO₂-Kompensation genügt nicht mehr als Begründung einer Neutralitätsaussage. Was der Text sagt und wie man stattdessen kommuniziert.
Was die Richtlinie genau verbietet
Anhang I Nummer 4c untersagt die Behauptung, ein Produkt habe hinsichtlich Emissionen eine neutrale, reduzierte oder positive Umweltwirkung, wenn diese Behauptung auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Die Aussage ist damit per se unlauter.
Warum Kompensation ins Visier gerät
CO₂-Zertifikate verhindern die Emissionen des Produkts nicht; sie finanzieren externe Projekte unterschiedlicher Qualität. Der BGH hat 2024 bestätigt, dass Verbraucher über die Bedeutung von „klimaneutral“ aufgeklärt werden müssen — fehlende Aufklärung ist irreführend.
Was weiterhin erlaubt bleibt
Kommunikation über real gemessene Reduktionen auf einem ausdrücklichen Perimeter, mit anerkannter Methode (GHG Protocol, ISO 14064) und externer Prüfung. Eine Projektfinanzierung darf separat genannt werden, ohne sie an eine Produktneutralität zu koppeln.
Checkliste vor der Veröffentlichung
Perimeter definiert? Basisjahr genannt? Methode zitiert? Unabhängiger Prüfer? Datierter Nachweis verfügbar? Formulierung ohne „neutral“ und „null“? Fehlt ein Punkt, ist die Aussage abmahngefährdet.
FAQ
Ist „CO₂-kompensiert“ ebenfalls untersagt?+
Die Formulierung erzeugt dieselbe Fehlvorstellung und sollte auf Produkten vermieden werden.
Darf ein Unternehmen Projektfinanzierung nennen?+
Ja, wenn die Angabe sachlich bleibt und nicht als Neutralität des Produkts präsentiert wird.
Welche Nachweise sind aufzubewahren?+
THG-Bilanz, Prüfbericht, Methodik und Quelldaten — jeweils mit Datum und Verantwortlichem.