Directive (UE) 2024/825
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
Wir veröffentlichen hier keine eigene Übersetzung eines Gesetzestextes: die folgenden Auszüge verweisen auf die amtliche Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union. eur-lex.europa.eu — CELEX:32024L0825 (amtliche deutsche Fassung).
Wichtige Erwägungsgründe
Die Erwägungsgründe betonen, dass Unternehmen für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Umweltaussagen verantwortlich sind, und nehmen insbesondere Klimaaussagen zu künftigen Leistungen in den Blick (Klimaneutralität zu einem bestimmten Datum).
Artikel 1 — Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG
Zur Liste irreführender Geschäftspraktiken hinzugefügt werden: Umweltaussagen zu künftigen Leistungen ohne überprüfbare Verpflichtungen und unabhängiges Monitoring, das Herausstellen irrelevanter Vorteile sowie pauschale Umweltaussagen ohne nachweisbare, anerkannte Umweltleistung.
Artikel 2 — Änderungen der Richtlinie 2011/83/EU
Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und zur ohne Zusatzkosten gewährten Haltbarkeitsgarantie des Herstellers werden vor jedem Kauf verpflichtend, online wie offline.
Artikel 3 — Umsetzung
Veröffentlichung der Umsetzungsvorschriften bis 27. März 2026, Anwendung ab 27. September 2026.
Diese Seite fasst die wichtigsten Artikel zusammen. Maßgeblich ist der amtliche Volltext. Bei Rechtsfragen ziehen Sie einen Anwalt hinzu.