Grundlagen · Longtail
Darf man ein Produkt noch „umweltfreundlich“ nennen?
Ja, aber nur präzise, gemessen und dokumentiert. Die Richtlinie (EU) 2024/825 untersagt die pauschale Umweltaussage ohne nachgewiesene Umweltleistung — damit fällt praktisch jede dekorative Verwendung des Begriffs aus der Werbung.
Was sagt die Richtlinie genau?
Sie untersagt pauschale Umweltaussagen, für die das Unternehmen keine anerkannte, für die Aussage relevante Umweltleistung nachweisen kann. Bereits das Fehlen des Nachweises begründet die Irreführung, unabhängig von der Absicht.
Was ist eine zulässige präzise Aussage?
Eine zulässige Aussage nennt Kennzahl, Perimeter, Methode und Datum. „45 % Rezyklat im Flakon, ohne Verschluss, Lieferantenmessung 2026“ ist überprüfbar; „umweltfreundlicher Flakon“ ist es nicht, weil jeder Bezug fehlt.
Wie prüft man bestehende Formulierungen?
Erfassen Sie alle Seiten, Verpackungen und Bilder mit Umweltbegriffen und sortieren Sie jede Fundstelle nach vorhandenem Nachweis. Fundstellen ohne Nachweis werden zuerst umgeschrieben, beginnend bei den umsatzstärksten Seiten.
Welche Rolle hat die Rechtsabteilung?
Recht entscheidet über Belastbarkeit des Nachweises und akzeptables Risiko, Marketing liefert die Formulierung. Ein gemeinsames Register dokumentiert, wer welche Version wann freigegeben hat, und vermeidet endlose Abstimmungsschleifen.
Wie verhindert man Rückfälle?
Ein internes Lexikon, eine verbindliche Freigabe vor Veröffentlichung und ein periodischer Re-Crawl decken neue Fundstellen schnell auf — insbesondere solche aus Länderteams oder von Übersetzungsdienstleistern.
Zitierte Rechtsgrundlagen und Behörden
- Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 — Umweltaussagen und Langlebigkeit
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (geändert)
- UWG §§ 3, 5, 5a — Irreführung durch Handlungen und Unterlassen
- Wettbewerbszentrale — Abmahnpraxis bei Umweltwerbung; BGH-Rechtsprechung zu „klimaneutral“
FAQ
Ist „ökologisch gestaltet“ sicherer?+
Nicht automatisch. Der Begriff setzt einen dokumentierten Ökodesign-Prozess mit Referenzsystem und Perimeter voraus. Ohne Dossier bleibt er eine Pauschalaussage.
Darf ich „umweltfreundlicher als …“ sagen?+
Eine vergleichende Aussage verlangt eine explizite Vergleichsbasis, dieselbe Methode für beide Objekte und aktuelle Daten. Andernfalls gilt der Vergleich als irreführend.
Wer muss den Nachweis führen?+
Das werbende Unternehmen. Die Last lässt sich nicht auf Lieferanten oder Agenturen verlagern, auch wenn die Daten von dort stammen.